
Die ab Mittwoch stattfindende Notfallbetreuung wird vom Kreis Steinfurt organisiert.
Der Kreis hat auf seiner Homepage dazu erste Informationen veröffentlicht. Darunter befindet sich auch ein Antragsformular, das man sich dort herunterladen kann.
Der Antrag auf Notfallbetreuung muss direkt an den Kreis gestellt werden und an notbetreuung@kreis-steinfurt.de gesendet werden.
Ich bitte Sie zudem, auch uns als Schule über Ihre Antragstellung zu informieren.
Zitat aus der Mitteilung des Kreises Steinfurt, ausführlicher nachzulesen auf der Homepage: www.kreis-steinfurt.de:
„In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er und Mitarbeiter/innen im Kinderschutz.
Das Notfallbetreuungsangebot für die Kinder von Eltern dieser Berufsgruppen soll im Kreis Steinfurt im Laufe der Zeit je nach Bedarf ggf. in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und bestimmten Einrichtungen gebündelt werden.
Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen.“
Mit freundlichen Grüßen
Carola Brandsmeier
Schulleiterin